Der Bundespräsident als Nachhaltigkeitsanwalt?
Andreas Troge, Ökonom und von 1995 bis 2009 Präsident des Umweltbundesamtes in Berlin, plädiert für die politische Möglichkeit, die Befugnisse des Bundespräsidenten im Sinne eines „Anwalts für die Zukunft“ unter bestimmten Voraussetzungen zu erweitern.
Grundgesetz Artikel 20a: Schutz nachrückender Generationen
(1) Der Staat schützt die Rechte und Interessen nachrückender Generationen nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
(2) Er gewährleistet, dass schädlich wirkende Stoffe die Umweltmedien Luft, Wasser, Boden und Atmosphäre nur soweit belasten, als diese sie aufgrund ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit im entsprechenden Zeitraum wieder abbauen können."
Das Statistische Bundesamt erhebt mit der Umweltökonomischen Gesamtrechnung Daten und ermittelt inwiefern das Staatsziel Nachhaltigkeit / Schutz zukünftiger Generationen erreicht wird. Seit 2002 fließt dieses in die sog. Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ein.
Die Ergebnisse wirken in Hinblick auf generationsübergreifende, nachhaltige Auswirkungen in weiten Teilen ernüchternd. Umwelt- Energie- und Sozialpolitik sind vom politischen Tagesgeschäft geprägt. Sie erreichen daher vorwiegend kurzfristige Ziele.
- Der Bundespräsident sollte eine eigene demokratische Legitimation und ein Initiativrecht gegenüber dem Gesetzgeber und der beteiligten Verfassungsorgane bezüglich erhalten, um gegebenenfalls die nachrückenden Generationen besser schützen zu können.
- Diese Legitimation sollte erst dann greifen, wenn der Bundespräsident nach Beratung mit einem gewählten Nachhaltigkeitsrat die Interessen zukünftiger Generationen unzureichend gewahrt sähe.
- Damit wäre der Bundespräsident mit Kontrollmöglichkeiten zugunsten zukünftiger Generationen ausgestattet und würde die Rolle eines „Nachhaltigkeitsanwalts“ bekommen.
Die Vorschläge im Einzelnen:
- Das Grundgesetz wäre zu ergänzen. Die Befugnis des Bundespräsidenten als Nachhaltigkeitsanwalt müsste ausgeführt sein. Der Bundespräsident hätte nicht die Macht in die Tagespolitik einzugreifen, wohl aber die Möglichkeit bei Entscheidungen, die zukünftige Generationen belasten könnten zu intervenieren. Er könnte seine Kontrollmöglichkeiten bei den ihm vorgelegten Gesetzesentwürfen in Bezug auf die „generationsübergreifende Wohlstandskonformität“ ausbauen. Sein Einfluss unterläge dem Verfassungsgericht.
- Der Bundespräsident würde weiterhin von der Bundesversammlung gewählt und legitimiert werden. Allerdings plädiert Andreas Troge dafür, dass die Bundesversammlung direkt und vom Volk gewählt wird. Auch sollten Parteien nicht mehr das alleinige Vorschlagsrecht für die Kandidaten für die Bundesversammlung erhalten, sondern auch Wählervereinigungen. Dadurch könnte die Nähe zum politischen Alltagsgeschäft abgemildert werden.
- Der Nachhaltigkeitsrat wäre wie der Bundespräsident von der Bundesversammlung zu wählen. Die 60 Mitglieder würden auf 15 Jahre gewählt werden. Andreas Troge schwebt vor, dass die Mitglieder alle zwischen 40 und 65 Jahre alt sein müssten, keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürften, keiner Partei oder Gewerkschaft, keinen Wirtschaftsverband oder Unternehmen angehören dürften.
Quelle: Andreas Troge „Ein Anwalt für die Zukunft“ in: Die Zeit, 13. Januar 2011, Nr.3, Seite 25
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